Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine Neuregelung der sogenannten Vorhaltepauschale im Hausarztbereich, im EBM codiert mit der GOP 03040. Ziel ist, die hausärztliche Grund- und Strukturversorgung besser zu honorieren und gleichzeitig eine stärkere Differenzierung nach Versorgungsleistungen einzuführen.
Doch was genau ändert sich, welche Kriterien gelten und was bedeutet das für die Praxis? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen, Chancen und Risiken.
- stets auf dem aktuellen Stand zur Kriterienerfüllung
- Ablesen von Trends zwischen Quartalen
- automatisierte Berichtswesen mit Praxis-Boards
Was ist die Vorhaltepauschale?
Die Vorhaltepauschale (GOP 03040) ist eine Zusatzpauschale im EBM-System für Hausärztinnen und Hausärzte, die im Rahmen der hausärztlichen Versorgung tätig sind und bei denen im Quartal keine Facharzt-Leistung beim Patienten abgerechnet wurde. Mit der Neuregelung wird diese Pauschale zum 1. Januar 2026 grundlegend angepasst, sowohl was die Punktzahl als auch die Bedingungen betrifft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Punktwert-Reduktion
Die Bewertung der GOP 03040 wird ab 2026 von bisher 138 Punkten auf 128 Punkte gesenkt. Damit fällt die Grundpauschale nominal etwas geringer aus.
Zuschlags- und Abschlagsregelungen
- Zuschlag I (GOP 03041): Erfüllt eine Praxis mindestens 2 bis maximal 7 der definierten Kriterien (siehe weiter unten), so wird zur GOP 03040 ein Zuschlag von +10 Punkte gewährt.
- Zuschlag II (GOP 03042): Werden mindestens 8 der Kriterien erfüllt, so beträgt der Zuschlag +30 Punkte.
- Abschlag bei geringer Impfleistung: Neu ist ein Abschlag von 40 %, wenn eine Hausarztpraxis weniger als 10 Schutzimpfungen pro Quartal durchführt.
Praxisgrößenabhängige Zu- bzw. Abschläge:
Praxen mit weniger als 400 Behandlungsfällen pro Arzt und Quartal erhalten einen Abschlag von 13 Punkten.
Praxen mit mehr als 1.200 Fällen pro Arzt und Quartal erhalten einen Aufschlag von 9 Punkten (bisher waren es 13).
Kriterienkatalog
Damit eine Praxis einen der Zuschläge erhält, müssen bestimmte Versorgungsleistungen erbracht werden. Mindestens 2 (für Zuschlag I) bzw. 8 (für Zuschlag II) der nachfolgenden Kriterien:
- Haus‐ und Pflegeheimbesuche: mind. 5 % der Fälle
- Geriatrische und/oder palliativmedizinische Versorgung: mind. 12 % der Fälle
- Kooperation mit Pflegeheimen: mind. 1 %
- Schutzimpfungen nach Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie: mind. 7 % der Fälle (Q1–Q3) bzw. 25% im 4. Quartal
- Klein-Chirurgie / Wundversorgung / postoperative Behandlung: mind. 3 % der Fälle
- Ultraschalldiagnostik Abdomen und/oder Schilddrüse: mind. 2 %
- Hausärztliche Basisdiagnostik (z. B. Langzeit-Blutdruckmessung, Belastungs-EKG, Spirographie): mind. 3 %
- Videosprechstunden: mind. 1 %
- Zusammenarbeit (z. B. Berufsausübungsgemeinschaft, Teilnahme an Qualitätszirkeln)
- Erweiterte Sprechstundenzeiten: mindestens alle 14 Tage Sprechstunden z. B. mittwochs oder freitags nach 15 Uhr oder werktags vor 8 Uhr bzw. nach 19 Uhr.
Bedeutung und Konsequenzen für die Praxis
Chancen
- Praxen, die ein breites Leistungsspektrum anbieten und strukturell gut aufgestellt sind, können durch Erfüllung von ≥ 8 Kriterien plus 30 Punkte erreichen, also eine spürbare Honorierung.
- Für viele Praxen, die zumindest 2 Kriterien erfüllen, bleibt das Niveau gegenüber der bisherigen Regelung (bei 138 Punkten) zumindest weitgehend gleich.
- Die Pauschale ist entbudgetiert, das heißt: Bei Erfüllung werden Leistungen voll in Rechnung gestellt und nicht mehr aus einem globalen Budget gekürzt.
Risiken / Herausforderungen
- Die Vorhaltepauschale wurde gesenkt. Ohne Zuschlag fällt das Honorar für die Praxis geringer aus als vorab.
- Neue Nachweis- und Dokumentationspflichten entstehen: Praxen müssen ihre Leistungsanteile strategisch steuern, da Kriterien-Erfüllung quartalsweise gemessen wird.
- Besonders problematisch: Der Impfabschlag, selbst wenn eine Praxis über das Jahr hinweg gute Impfquoten erzielt, kann ein „schwaches“ Quartal zu 40 % Honorarkürzung führen.
- Für kleinere Praxen mit niedriger Fallzahl besteht die Gefahr, dass sie die Kriterien nicht erfüllen.
Tipps für die Praxis-Umsetzung – Nutzen Sie ihre Praxis-Boards
Analyse der aktuellen Situation
Ein klarer Überblick über die eigene Versorgungssituation ist die Grundlage für gezielte Entscheidungen. Dazu gehört, Behandlungsfälle pro Ärzt, Ärztin und Quartal, Impfleistungen, Haus- und Pflegeheimbesuche oder Ultraschalluntersuchungen transparent darzustellen.
Mit systolics lassen sich diese Kennzahlen präzise analysieren und individuell aufbereiten, so wird frühzeitig sichtbar, wo Potenziale oder Risiken in Bezug auf die neuen EBM-Kriterien bestehen.
Quartalsweise Steuerung
Da die Erfüllung der Zuschlagskriterien quartalsweise geprüft wird, ist eine kontinuierliche Datenauswertung entscheidend. Schwankungen – etwa bei Impfquoten – können so rechtzeitig erkannt und gezielt ausgeglichen werden.
systolics bietet hierfür automatisierte Auswertungen und Handlungsempfehlungen, die Praxen helfen, Entwicklungen frühzeitig zu steuern und die Anforderungen stabil zu erfüllen.
Leistungsspektrum gezielt erweitern
Wer bisher wenige Haus- oder Pflegeheimbesuche, Ultraschallleistungen oder Videosprechstunden angeboten hat, sollte prüfen, welche Leistungsbereiche sinnvoll ausgebaut werden können.
Die datenbasierte Analyse von systolics unterstützt dabei, realistische Entwicklungspfade aufzuzeigen und zu priorisieren, passend zur Struktur und Kapazität der Praxis.
Kommunikation im Team
Alle Mitarbeitenden sollten wissen, welche Leistungen künftig relevant sind und wie sie korrekt dokumentiert werden. Transparente Kommunikation im Team ist zentral, um die Kriterien der Vorhaltepauschale verlässlich zu erfüllen.
Dokumentation und Nachweise
Damit Leistungen den Zuschlagskriterien zugeordnet werden können, ist eine saubere Dokumentation essenziell. Dazu zählen korrekte GOP-Zuordnungen ebenso wie nachvollziehbare Nachweise für Kooperationen oder erweiterte Sprechzeiten.
systolics unterstützt dabei, diese Informationen strukturiert zu erfassen und in den Analysen zu berücksichtigen für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im gesamten Prozess.
Planung für „Impf-Schwächequartale“
Impfleistungen sind ein zentrales Kriterium der neuen Vorhaltepauschale. In Quartalen mit geringem Impfaufkommen (z. B. außerhalb der Grippesaison) sollten alternative Maßnahmen rechtzeitig geplant werden, etwa Informationsaktionen, Impfkampagnen oder die Fokussierung auf andere Zuschlagskriterien.
Mit den systolics-Datenanalysen lassen sich Trends und saisonale Schwankungen frühzeitig erkennen, sodass Maßnahmen vorausschauend umgesetzt werden können.
